Ab dem 2. August können alle Hessinnen und Hessen das Impfzentrum ihrer
Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen. Das Wohnortprinzip gilt
dann nicht mehr.

Eine Registrierung oder Terminvereinbarung ist nicht nötig, da die
Impfzentren über ausreichend Impfstoffe verfügen und das notwenige Personal für die
Aktion bereitstellen. Außer einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder der
Krankenkassenkarte und – falls vorhanden – dem gelben Impfpass müssen interessierte
Bürgerinnen und Bürger nichts darüber hinaus mitbringen.

Die wichtigen Zweitimpfungen gibt es dann ebenfalls in dem gewählten Impfzentrum.

Eine Übersicht zu den Öffnungszeiten aller 28 Impfzentren finden Sie unter coronaimpfung.
hessen.de.

Impfstand Hessen (28. Juli 2021):
Erstimpfungen: 3.822.956
Zweitimpfungen: 3.113.291
Gesamt: 6.771.487
Impfquote Erstimpfungen: 60,8 %
Impfquote Zweitimpfungen: 49,5 %

Herzliche Grüße

Ihre
Petra Müller-Klepper

Mitglied des Hessischen Landtags

« Pressemitteilung, 28. Juli 2021 Pressemitteilung, 29. Juli 2021 »

Jetzt teilen: