Bad Schwalbach. Das Amtsgericht Bad Schwalbach soll seinen neuen Standort in einem Neubau im Gebiet „Ober der Hardt“ finden. Dies hat Justizministerin Eva-Kühne-Hörmann der Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper auf deren Anfrage nach dem aktuellen Sachstand mitgeteilt. Eine geeignete Bestandsimmobilie in Bad Schwalbach habe nicht gefunden werden können.

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) stehe in Verhandlungen über die Anmietung eines Neubaus am Standort „Ober der Hardt“. „Die Planungen für das neue Gebäude sind abgeschlossen. Bei planmäßigem Verlauf kommt ein Bezug des neuen Gebäudes durch das Amtsgericht im dritten Quartal 2023 in Betracht“, heißt es im Schreiben der Ministerin. „Die Weichen sind gestellt: Die Kreis- und Kurstadt Bad Schwalbach wird weiterhin der Sitz des Amtsgerichts sein“, begrüßte Petra Müller-Klepper.

Die Justiz werde dann aus dem Rothenburger Schlösschen ausziehen, das sich im Eigentum des Landes Hessen befindet und sanierungsbedürftig ist. Es wäre auch nach einer kostenintensiven Sanierung und Umbauten nur eingeschränkt für den Gerichtsbetrieb geeignet und könne den Platzbedarf des Amtsgerichts nicht decken. Deshalb sei bereits vor einiger Zeit in Abstimmung mit dem LBIH, dem Amtsgericht selbst und dem Oberlandesgericht entschieden worden, dass die Unterbringung an einem anderen Standort erfolgen soll. Über die weitere Verwendung des denkmalgeschützten Rothenburger Schlösschens werde der LBIH befinden, der das Anwesen bewirtschafte.

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

« Sofortimpfung ab dem 2. August 2021 für alle Hessinnen und Hessen Pressemitteilung, 29. Juli 2021 »

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