Rheingau-Taunus. Die Landesregierung hat den Startschuss für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren LEADER 2023-2027 gegeben, das für die weitere Förderung der Regionalentwicklung im Rheingau-Taunus von entscheidender Bedeutung ist. Hierauf weisen die Landtagsabgeordneten Petra Müller-Klepper und Peter Beuth hin.

„Der Aufruf ist soeben erfolgt, der Wettbewerb ausgeschrieben. Ab sofort können sich die ländlichen Regionen um die Anerkennung als LEADER-Region bewerben. Wir unterstützen mit Nachdruck, dass sowohl der Rheingau als auch der Taunus erneut ins Rennen gehen wollen, damit die Erfolgsgeschichte der Regionalentwicklung diesseits und jenseits des Gebücks fortgesetzt werden kann. Das stärkt den ländlichen Raum und ganz konkret unsere Heimat“, erklärten die CDU-Politiker.

Ziel sei, dass beide erneut LEADER-Regionen werden und weiterhin das gesamte Kreisgebiet von dem Förderprogramm profitieren könne, das im Wesentlichen von der EU finanziert und durch Landesmittel ergänzt werde. Hierfür seien sowohl vom Verein Regionalentwicklung Rheingau als auch vom Verein Regionalentwicklung Taunus, die erfolgreich als Träger den LEADER-Prozess in den vergangenen Jahren gestaltet hätten, vorausschauend bereits die Weichen gestellt worden. „Beide stehen in den Startlöchern. Sie haben bereits den Beschluss gefasst, sich für die neue Förderperiode zu bewerben. Er kann jetzt umgesetzt werden“, so die Abgeordneten.

Gut gearbeitet – bestens vorbereitet
Rheingau und Taunus seien bestens gerüstet, da mit den beiden Vereinen bereits die Lokalen Aktionsgruppen und somit die erforderlichen Strukturen vorhanden seien. „Sie sind funktions- und leistungsfähig und verfügen über eine umfassende LEADER-Erfahrung.“ In der nun zu Ende gehenden Förderperiode sei von ihnen eine Vielzahl an Projekten auf den Weg gebracht und abgewickelt worden. Im Rheingau habe man bisher 40 Projekte verwirklicht, für die 1,28 Millionen Euro an Zuschüssen geflossen seien. Im Taunus seien 29 Projekte mit einem Zuschussvolumen von knapp 1,5 Millionen Euro umgesetzt worden. Zudem sei in den beiden letzten Jahren das vom Land bereitgestellte Regionalbudget umfassend genutzt worden, um zahlreiche Projekte im Ehrenamt zu unterstützen.
„Dies ist eine großartige Bilanz. Mit den Geldern der EU und des Landes ist ein Schub in der Regionalentwicklung ausgelöst worden.“, betonten Müller-Klepper und Beuth. Sie dankten den Mitgliedern der Vereine Regionalentwicklung Rheingau und Taunus für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Das hauptamtliche Regionalmanagement habe hoch motiviert und kompetent gearbeitet. „Die Region war und ist beim Managen des Förderprozesses gut aufgestellt. Sie hat das Rüstzeug, um auch die nächste Förderperiode erfolgreich zu gestalten.“

Lokale Entwicklungsstrategie erarbeiten
Der nächste Schritt, der mit der Bewerbung verbunden sei, sei nun die Erarbeitung einer Lokalen Entwicklungsstrategie für jede der beiden Teilregionen, die dann für die komplette Förderperiode bis Ende 2027 gelte. „Es muss das konzeptionelle Fundament geschaffen und das Drehbuch für die nächsten Schritte der Regionalentwicklung geschrieben werden“, erläuterten Müller-Klepper und Beuth. Die Strategie sei bis 31. Mai 2022 beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzureichen. Mit einer Entscheidung über die Anerkennung der Förderregionen werde bis Jahresende 2022 gerechnet. „Diese Anerkennung ist der Schlüssel zum Fördertopf. Dann können Anträge zur Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der regionalen Ziele gestellt werden.“

Für die unterschiedlichsten Projekte sei eine Förderung möglich – von der Schaffung touristischer Infrastruktur über die Stärkung regionaler Kleinstunternehmen oder des Gastgewerbes bis zur Schaffung neuer Angebote in der Grundversorgung. So könnten zum Beispiel Dorfläden, kleine Handwerksunternehmen oder die Ausweisung von Wander- und Radwegen über das Programm gefördert werden.

„Ziel dieser Anstrengungen ist es, unsere Region als attraktiven Lebensraum weiter zu entwickeln und die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten, indem kulturelle, soziale und wirtschaftliche Potentiale eigenverantwortlich und nachhaltig mobilisiert werden. Diese Zukunftschance wurde bisher intensiv genutzt, sie soll auch künftig offenstehen“, so Müller-Klepper und Beuth.

Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Für die neue Förderperiode ist nach den Worten der Abgeordneten eine neue inhaltliche Akzentuierung vorgesehen. Als zusätzlicher Förderschwerpunkt werde ab 2023 der Bereich „Bioökonomie“ in die nächste Förderrichtlinie aufgenommen, der sich vor allem mit Fragen des nachhaltigen Konsums und der Entwicklung von regionalen Wertschöpfungsketten befasse. Neu sei auch, dass die Orientierung an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen durch die Förderung gezielter honoriert werde. Auch die Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen in den jeweiligen Projekten werde eine größere Bedeutung haben, die sich in neuen Förderangeboten wiederspiegele.

Seit dem Beginn der letzten Förderperiode in 2014 wurden den 24 anerkannten LEADER-Regionen in Hessen knapp 80 Millionen Euro Fördermittel bewilligt. Für die neue Förderperiode ab 2023 sollen insgesamt 105 Millionen Euro bereitstehen.

Aufruf des Umweltministeriums zur Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie nähere Informationen: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums

Petra Müller-Klepper
Mitglied des Hessischen Landtags

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